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Anfahrt

Im Lehrbruch 11
64560 Riedstadt

 

Öffnungszeiten

Mo.-Do.   08:00 - 12:15
14:00 - 18:00
Fr.   08:00 - 14:00

 

Service

Kostenlose Parkplätze
Barrierefreier Eingang
Hausbesuche möglich

Kompetente Behandlung und Pflege für Ihre Füße

Als Ihre medizinische Fußpflege in Riedstadt stehen wir Ihnen mit Fachwissen und Fingerspitzengefühl zur Seite

Unsere podologische Praxis besteht seit 2006 in Riedstadt-Crumstadt und wurde von Gabriele Hebermehl gegründet. Nach seinen Ausbildungen als Altenpfleger und Wundexperte entschloss sich Sohn Markus Hebermehl zu einer weiteren Ausbildung als Podologe. Seit 2020 arbeitet er im Familienunternehmen mit seiner Mutter und seiner Frau sowie zwei weiteren Angestellten. Für eine Vergrößerung der Praxis wurden neue Räumlichkeiten in Riedstadt-Crumstadt im Lehrbruch 11 nach umfassender Modernisierung im Juli 2020 bezogen. Mit entsprechender Krankenkassen-Zulassung wurde die podologische Praxis am 15.07.2020 eröffnet.

Häufig gestellte Fragen

Was ist eine Heilmittelverordnung?

Unsere podologische Praxis ist sowohl für gesetzliche als auch für private Krankenversicherungen zugelassen und rechnet podologische Leistungen direkt mit Ihrer zuständigen Krankenkasse ab. Dazu benötigen wir ein Rezept, auch Heilmittelverordnung genannt. Dies erhalten Sie von Ihrem behandelnden Hausarzt oder Diabetologen, der die podologische Behandlung verordnet.

Welche Leistungen übernimmt die Krankenkasse?

Ein Anspruch auf Kostenübernahme haben vor allem Menschen mit Diabetes. Es sind jedoch auch Heilmittelverordnungen zur Behandlung von Symptomen möglich, die mit dem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind. Hierzu gehören Schädigungen der Haut und der Zehennägel, bei nachweisbaren Gefühlsstörungen der Füße, mit oder ohne Durchblutungsstörungen (vgl. § 27 Abs. 1 HeilM-RL).

Ebenfalls einen Anspruch auf Kostenübernahmen haben Patienten mit sensomotorischer Neuropathie oder eines neuropathischen Schädigungsbildes als Folge eines Querschnittsyndroms.

Wie berechnet sich die Zuzahlung?

Mit einer Heilmittelverordnung ist lediglich eine Zuzahlung von 10 % der Kosten der verordneten Behandlung sowie eine Pauschale von 10 € je Rezept erforderlich.

Bei Hausbesuchen kommt ein Beitrag von 10 % pro Behandlung hinzu.

Wenn Sie einen gültigen Befreiungsausweis durch Ihre Krankenkasse haben, entfallen die zuvor genannten Kosten der Zuzahlungen.

Wie kann ich die Behandlung oder die Zuzahlung bezahlen?

Ihre Behandlung oder Ihre Zuzahlung können Sie direkt in unserer Praxis bar oder per EC-Karte bezahlen.

Wissenswertes

Was unterscheidet die Podologie von der kosmetischen Fußpflege?

Während die kosmetische Fußpflege die pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am Fuß ausübt, konzentriert sich die Podologie, auch medizinische Fußpflege genannt, auf vorbeugende, therapeutische und nachsorgende Behandlungen am Fuß. Dabei behandeln Podologen Fuß-Krankheitsbilder aus den Bereichen der Inneren Medizin, der Dermatologie, der Chirurgie sowie der Orthopädie. Die Berufsbezeichnung des Podologen ist geschützt, die Ausbildung umfasst 3.000 Stunden in Theorie und Praxis. Damit ist der Podologe/die Podologin befähigt, sogar Risikopatienten wie beispielsweise Menschen mit Diabetes, mit Rheuma oder mit Hämophilie entsprechend ärztlicher Verordnung fachgerecht zu behandeln.

Weitere Informationen auf der Website des Deutschen Verbands für Podologie (ZFD) e.V.

Unser Team

Markus Hebermehl

Praxisinhaber und Geschäftsführer
Podologe seit 2020
Pflegeberatung,
pflegeberatung-hebermehl.de
Altenpfleger
Wundexperte
Zusatzausbildungen:
Orthonyxie
Orthosen

Gabriele Hebermehl

Praxisgründerin
Podologin seit 2006

Malwina Hebermehl

Fachfusspflegerin
Altenpflegerin
Ausbildung zur Podologin,
seit Sep. 2021

Vicky Schmalenberger

Fachfusspflegerin
Krankenschwester
Ausbildung zur Podologin,
seit Sep. 2021

Nicol Kleber

Fachfusspflegerin
Ausbildung zur Podologin,
seit Sep. 2020